Impressum

Anschrift:

berkevents
Dahlemstrasse 15
53359 Rheinbach


Telefon: 02225 90 97 166
E-Mail: carsten.berke@t-online.de

Inhaber:

Carsten Berke
Dipl. Kfm. (FH) / Meister für Veranstaltungstechnik

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE 193 838 041

Haftungshinweis:

Für den Inhalt externer Links kann keine Gewähr übernommen werden. Wir distanzieren uns ausdrücklich von deren Inhalten und Aufbereitung und betonen, keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt dieser Links sowie sämtlichen weiterführenden Angeboten zu haben.

Copyright:

Wir gestatten die übernahmen von Texten oder Bildmaterialien in Datenbestände, die ausschließlich für den privaten Gebrauch des Nutzers bestimmt sind. Der übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Für Lieferungen und Angebot der Firma berkevents, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

3. Können die Vertragsgegenstände nicht in dem bei Vertragsabschluss angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil der Hersteller nach Abschluss des Vertrages einseitig technische Verbesserungen seiner Serienproduktion vorgenommen hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die verbesserte Version der Vertragsgegenstände zu liefern.

4. Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe der gelieferten Ware gegenüber der drucktechnischen Wiedergabe bleiben vorbehalten, soweit diese als gering anzusehen sind und der Handelsüblichkeit entsprechen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss:

1. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich.

2. Der Auftrag ist zustande gekommen, sobald er von dem Auftragnehmer bestätigt wird.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart werden berkevents erstellt die Angebote grundsätzlich auf der Grundlage der Maßangaben des Kunden, für deren Richtigkeit berkevents nicht haftet.

§3 Preise, Preisänderungen

1. Die Preise sind stets Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist grundsätzlich hinzuzurechnen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager des Auftragnehmers.

3. Etwaige nicht veranschlagte Mehrlieferungen und änderungen, auch solche die aus einer vorher nicht bekannten Situation entstehen, werden gesondert berechnet.

4. Sonderarbeiten oder änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht in dem ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen.

§ 4 Zahlung / Zinsklausel:

1. Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste der Firma berkevents, die von dem Kunden angefordert werden oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Alle Preise sind Nettopreise (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) und ggf. Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzüge.

2. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen von der Firma berkevents und dem Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung der Firma berkevents zu zahlen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bestehender Ansprüche als Vorbehaltsware Eigentum des Auftragnehmers. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt sowohl für die gelieferten Sachen selbst wie für die aus der Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse neu entstehen den Sachen. über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware oder an den abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich unter übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

§8 Versand und Gefahrübergang

Der Versand und Transport erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.

§9 Gewährleistung

1. Beanstandung offener Mängel von Lieferungen und Leistungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort.

2. Dem Auftragnehmer steht das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Der Auftragnehmer darf auch mehrmals nachbessern.

3. Die Zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer.

4. Sofern der Auftraggeber die Nachbesserungsarbeiten durch den Auftragnehmer verhindert, ist der Auftragnehmer von der Haftung freigestellt.

5. Voraussetzung für die Gewährleistung ist in jedem Fall, dass zuvor alle Zahlungen geleistet worden sind.

6. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Gewähr wegen normaler Abnutzungserscheinungen. Für Unfälle, Sachschäden etc. welche durch unsachgemäße Verwendung während des Einsatzes entstehen haftet der Auftraggeber. örtliche Gegebenheiten am Platz, den der Auftraggeber von der Messe gemietet hat, können beim Aufbau änderungen ergeben, für die keine Gewähr übernommen wird.

§10 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§11 Miete

Wird das Material- oder Ausstellungsstand oder Teile davon während der Mietzeit gestohlen, gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten des Gegenstandes.